Flugreisen

Flugausfall und Verspätungen am Flughafen: Das sind deine Rechte!

1. März 2019
Wartezeit am Flughafen: Das sind deine Rechte!

Günstigen Flug ergattert, bereit für dein nächstes Backpackingabenteuer und nun sitzt du am Flughafen fest anstatt ferne Länder zu erkunden? Nicht erst einmal habe ich das am eigenen Leib erfahren. Erst kürzlich wurde mein Flug von München nach Windhoek am Morgen der Abreise kurzfristig gestrichen – und das in den Flitterwochen? Auch im Oktober saß ich mehrere Stunden in Barcelona fest und wartete vergeblich auf meine Heimreise nach Nürnberg. Du siehst, ich bin ein gebranntes Kind. Daher verrate ich dir im folgenden Artikel äußerst gerne, welche Ansprüche du hast, wenn dein Flug verspätet ist oder du gar nicht am Zielort ankommst.

Die EU-Fluggastrechtverordnung verpflichtet Airlines, ihre Passagiere in solchen Fällen zu entschädigen und gerade bei Asienflügen betragen diese Zahlungen bis zu 600,-€. Im besten Fall ist somit dein nächster Trip gratis – zumindest der Flug dorthin. Vorausgesetzt du fliegst innerhalb der EU ab oder landest dort und das mit einer Airline, die ihren Sitz innerhalb Europas hat.

Nichtbeförderung

Von einer Nichtbeförderung ist die Rede, wenn die Airline sich weigert, dich trotz gültigem Ticket, rechtzeitigem Check-In und gültigen Reisedokumenten nicht mitzunehmen. Am häufigsten ist dies der Fall, wenn der Flug überbucht ist.

An dieser Stelle kannst du wählen, ob du den Ticketpreis rückerstattet haben willst oder auf einen anderen Flug umgebucht wirst. Ausgeschlossen ist eine Entschädigung auch dann, wenn du freiwillig auf den Flug verzichtest. Fluglinien suchen bei Überbuchungen nämlich zuerst nach Freiwilligen. Im Gegenzug dafür wirst du auf Kosten der Airline umgebucht und erhältst zusätzlich Gutscheine. Zum einen ersparst du die Ansprüche mühsam durchzusetzen und zum anderen ist es sehr wahrscheinlich, dass die Gutscheine höher sind als der Schadenersatz.

Flugannullierung

Im Falle einer Flugannullierung findet dein Flug gar nicht statt – ob nun ein Streik dafür verantwortlich ist oder andere Gründe vorliegen. Hier kannst du ebenfalls zwischen Rückerstattung oder Umbuchung wählen. Außer wenn dich die Fluggesellschaft rechtzeitig darüber informiert oder außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Verspätungen

Verspätungen sind natürlich super nervig, aber nicht jede Wartezeit begründet einen Anspruch auf Entschädigung und maßgeblich ist auch nicht der Start. Entscheidend ist die Ankunft am Zielflughafen und die muss zumindest zwei Stunden später erfolgen als geplant. Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km sogar vier Stunden. In manchen Fällen ist eine Minderung der Ersatzzahlungen um 50% möglich.

Flugverspätung: Worauf du achten sollst!

Wenn du Kenntnis erlangt hast, dass dein Flug gestrichen wurde oder erheblich verspätet ist, sammle alle Rechnungen für Verpflegung. An sich sind Airlines verpflichtet, am Flughafen gestrandete Passagiere angemessen zu versorgen und auch Telefonanrufe sind zu ermöglichen. Manchmal entstehen aber Situationen, in denen das Bodenpersonal überfordert ist und der ein oder andere Passagier einfach untergeht. Handelt es sich um einen Spätflug, der wegen eines eventuellen Nachtflugverbots erst am nächsten Morgen stattfinden kann, geht auch die Übernachtung sowie der Transport zum Hotel und wieder zurück auf Kosten der Fluglinie.

Musst du dich um all diese Dinge selber kümmern, sind Rechnungen wichtig, denn ersetzt wird nur der tatsächlich damit verbundene Aufwand. Ohne Beleg ist leider nicht ersichtlich welcher Schaden entstanden ist.

Wer ist für Beschwerden zuständig?

Zuständig ist die Airline, bei der du das Ticket gebucht hast. Innerhalb der Star Alliance kann es durchaus vorkommen, dass dein Flug von einer anderen Linie durchgeführt wird.

Naturgemäß sind Fluggesellschaften daran interessiert, die Entschädigungen möglichst gering zu halten und argumentieren zuerst einmal mit außergewöhnlichen Umständen. Hier ist zum einen Hartnäckigkeit gefragt und zum andere gute Nerven. Hast du darauf keine Lust, besteht die Möglichkeit Schadenersatz für einen Flugausfall auch von eigenen Anbietern durchsetzen zu lassen.

So nervig die Warterei am Flughafen auch ist – wenn ein kleiner Extratrip dabei herausspringt, ist die ganze Geschichte nicht mehr ganz so schlimm.


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© Bilder: pixabay

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